easymarke

Wir schützen Ihren
Markennamen.

Registrieren Sie Ihren Firmennamen, Logo, Slogan oder Produktnamen in Deutschland oder der EU. Mit der Markenanmeldung wahren Sie die Exklusivität Ihrer Marke und schützen sich vor Abmahnungen und Imageschäden.

20 Jahre Erfahrung im Bereich Markenrecht

Persönliche Beratung zu jeder Markenanmeldung

Keine versteckten Kosten

anwalt.de
4,9 von 5 (27 Bewertungen)

4.9/5

“Zeitnahe Beantwortung und sehr netter Kontakt. Fachkompetenz klar erkennbar und mit vielen Hinweisen untermauert. Meine Empfehlung”

Google My Business
4,9 von 5 (10 Bewertungen)

4.9/5

“Wir waren mit der Kanzlei Dr. Metzner
und mit der Rechtsanwältin Frau Zeis sehr zufrieden! Top Kommunikation! Top Beratung”

advocado.de
4,9 von 5 (37 Bewertungen)

4.9/5

“Zeitnahe Beantwortung und sehr netter Kontakt. Fachkompetenz klar erkennbar und mit vielen Hinweisen untermauert. Meine Empfehlung”

Pakete zur Markenanmeldung:

Wie funktioniert die Markenanmeldung?

Paket auswählen

Wählen Sie ein Paket aus und übermitteln uns anschließend alle notwendigen Informationen zu Ihrer Wunschmarke.

Prüfung und Beratung

Ein Fachanwalt prüft umgehend Ihre Markenanmeldung und berät Sie zu Ihrer Wunschmarke.

Eintragung

Wir werden Ihre Marke eintragen lassen und senden Ihnen anschließend Ihre Markenurkunde zu.

In jedem unserer Pakete ist die persönliche Beratung inklusive. Liegen Eintragungshindernisse vor, decken wir diese auf und beraten Sie über mögliche Alternativen. Nach der Markenanmeldung gilt der Markenschutz für 10 Jahre und kann beliebig oft für weitere 10 Jahre verlängert werden.

Fachanwaltskanzlei Dr. Metzner Rechtsanwälte:

Persönlicher Ansprechpartner

Wir sind Fachanwälte im Urheber- und Medienrecht und haben uns auf Markenrecht spezialisiert. Zu jeder Markenanmeldung haben Sie einen Rechtsanwalt als persönlichen Ansprechpartner, der Sie bundesweit telefonisch oder per E-Mail berät. Wir beraten Sie zur Anmeldestrategie und erklären Ihnen die Vor- und Nachteile bestimmter Markenanmeldungen.

Erstellen des Waren- und Dienstleistungsverzeichnisses

Marken werden für spezielle Produkte und Dienstleistungen angemeldet. Bei falschen Formulierungen ist Ihre Marke nicht umfassend geschützt, verletzt die Rechte anderer Marken oder Ihre Anmeldung wird vom Markenamt nicht genehmigt. Wir formulieren Ihr Waren- und Dienstleistungsverzeichnis so speziell wie nötig und so frei wie möglich.

Markenüberwachung

Nach der Markenanmeldung können Sie uns zur Überwachung Ihrer Marke beauftragen. Wir erkennen frühzeitig, ob andere Markenanmeldungen, Firmennamen oder Domains Ihre Rechte verletzten. Durch rechtzeitigen Widerspruch und frühe Reaktion auf Markenrechtsverletzungen werden viele Aufwendungen erspart.

Schnell und elektronisch Marke anmelden

Nach der Prüfung und Abstimmung Ihrer Markenanmeldung melden wir die Wunschmarke elektronisch beim Markenamt an. Der Anmeldetag stellt den Beginn Ihres Markenschutzes dar. Deswegen bearbeiten wir Ihren Antrag innerhalb von 4 Werktagen.

Schutzfähigkeitsprüfung

Wir prüfen, ob ihre Marke prinzipiell geschützt werden kann und nicht mit anderen Marken verwechselt werden kann. Sollten Hindernisse vorliegen entwickeln wir Handlungsalternativen.

Amazon Brand Registry

Mit der Amazon-Markenregistrierung können Sie Ihr geistiges Eigentum schützen und eine korrekte und vertrauenswürdige Erfahrung für Ihre Kunden bei Amazon erstellen. Im Rahmen der Markenanmeldung führen wir diesen Schritt für Sie durch.

Eignung zur Markenanmeldung:

Eintragungshindernisse:

Namen

Viele Worte, Phantasiebezeichnungen, Abkürzungen, Zahlen und Wortkombinationen können Sie als Wortmarke für Produkte oder Dienstleistungen anmelden.

Gesetzes- und sittenwidrige Begriffe

Sämtliche Begriffe die Drogen, Sex, Gewalt oder andere Sittenwidrigkeiten beinhalten können Sie nicht als Marke eintragen lassen.

Slogans

Kreative Slogans lassen sich schützen.

Beschreibungen

Sämtliche Begriffe die zur Beschreibung von wesentlichen Eigenschaften von Waren und Dienstleistungen dienen, können nicht geschützt werden.

Logos

Logos sind Kombinationen aus Wort und Bild. Diese können als Wort- und Bildmarken geschützt werden. Ein Logo müssen Sie als Wort Bildmarke anmelden. Dabei wird die doppelte Anmeldegebühr fällig.

Offizielle Symbole

Sämtliche Zeichen, die Wappen, Flaggen oder andere Hoheitszeichen enthalten können Sie nicht als Marke eintragen lassen.

Häufig gestellte Fragen

Bei einer Markenanmeldung in Deutschland haben Sie die Möglichkeit Ihre Marke für eine relativ geringe Gebühr schützen zu lassen. Diesen Schritt sollte jede in Deutschland ansässige Firma durchführen um sich vor Abmahnungen oder gezwungener Namensänderung zu schützen.
Im Markenrecht gilt: Wer seine Marke zuerst einträgt, hat Recht.
Möchten Sie zukünftig außerhalb von Deutschland Produkte oder Dienstleistungen verkaufen, empfiehlt sich eine Anmeldung in der EU oder IR-Markenanmeldung.
Diese sind zwar mit höheren Gebühren verbunden, sichern allerdings auch einen größeren Absatzmarkt.
Während eine EU-Marke in den 27 Mitgliedsstaaten der europäischen Union geschützt ist, können Sie mit der IR-Markenanmeldung Ihre Marke in einzelnen Staaten des Madrider Markenabkommens (106 Mitgliedsstaaten) schützen. Sollte eine EU-Markenanmeldung nicht möglich sein, ist oftmals noch eine IR-Markenanmeldung in ausgewählten Staaten möglich. 

Zur Markenanmeldung ist eine Einteilung in Nizza-Klassen notwendig.
Das deutsche Patent- und Markenamt hat eine Liste mit 45 Waren- und Dienstleistungsklassen entwickelt. Bei der Anmeldung einer Marke müssen Sie Ihre Waren und Dienstleistung in diese Klassen einsortieren. Die richtige Auswahl ist hier sehr wichtig, da eine nachträgliche Erweiterung des Waren- oder Dienstleistungsverzeichnisses nicht mehr möglich ist. Selbstverständlich beraten wir Sie hierzu umfassend. 

Im Internet sind viele kostenfreie Tools zur Markenrecherche auffindbar. Diese prüfen Markenregister und eingetragene Domains auf Übereinstimmung. Für eine erste Vorauswahl kann diese Recherche hilfreich sein, allerdings entgehen diesen Tools Ähnlichkeiten mit anderen Marken und Verstöße erweiterter Schutzansprüche.
Angesichts der Vielzahl an Schutzansprüchen im Markenrecht sollten Sie sich bei der Markenrecherche von einem Experten beraten lassen. Gerne unterstützen wir Sie mit unseren Kenntnissen und Erfahrungen im Markenrecht – von der Recherche und Eintragung neuer Marken bis zur Überwachung der Schutzrechte bereits bestehender Marken. 

Marken- und Patentämter recherchieren nicht über relative Eintragungshindernisse, also mögliche Kollisionen mit bereits bestehenden Marken. Deshalb sollte jeder Neuanmelder im Vorfeld fachmännisch recherchieren lassen, ob seine Marke eventuell ältere Markenrechte verletzt. Die meisten Inhaber von eingetragenen Marken recherchieren regelmäßig Markenregister und beobachten den Markt von Mitbewerbern, um bei Schutzrechtkollisionen einschreiten zu können und durch Abmahnung der Wettbewerber Ihre Exklusivität zu wahren.
Selbst wenn das DPMA ihre Markenanmeldung genehmigt hat, können bereits bestehende Marken gegen die Anmeldung widersprechen und Ihre Markenanmeldung rechtskräftig annullieren. Neben der verlorenen Zeit, dem verlorenen Wiederkennungswert, und den Bemühungen einer erneuten Markenanmeldung, können Sie hier auch mit Schadensersatzansprüchen konfrontiert werden.