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Dr. Metzner Rechtsanwälte

Markenanmeldung online vom Fachanwalt

Jetzt Markenanmeldung prüfen lassen:

Füllen Sie einfach folgendes Formular zur Markenanmeldung aus – wir prüfen Ihre Anfrage und melden uns umgehend zur Angebotsübermittlung.
Bitte nutzen Sie das Textfeld “Produkte/Dienstleistungen”, um die zu schützende Ware oder Dienstleistung möglichst genau zu beschreiben. Je genauer Sie in Ihrer Beschreibung sind, desto besser können wir beurteilen für welche Klassen Ihre Marke angemeldet werden soll.

    Angaben zur Marke:

    Nur notwendig, wenn Sie ein Logo schützen lassen wollen

    Angaben zur Kontaktperson:

    Angaben zum Wunschpaket:

    Markenüberwachung

    Standardüberwachung: Identitäts- und Ähnlichkeitsprüfungen auf Veröffentlichungen und Anmeldungen anderer Marken - 69,90€ pro Quartal

    Erweiterte Überwachung: Identisch zu Standardüberwachung, zusätzliche Prüfung von Firmennamen und Domains - 99,90 pro Quartal

    *Pflichtfelder

    Wie funktioniert die
    Marken­anmeldung?

    1. Antrag ausfüllen

    Übermitteln Sie uns über das Kontaktformular alle notwendigen Informationen zu Ihrer Wunschmarke. Möchten Sie zusätzlich ein Logo schützen lassen, laden Sie dieses bitte im entsprechenden Feld hoch. Wenn Sie ein Logo schützen lassen, entstehen höhere Anmeldekosten. 

    2. Prüfung und Beratung

    Ein Fachanwalt unserer Kanzlei prüft umgehend Ihre Markenanmeldung und berät Sie anschließend telefonisch zu Ihrer Wunschmarke. Anschließend wird Ihre Anmeldung elektronisch beim Markenamt eingereicht. Ab dem Tag der Einreichung gilt der Markenschutz.

    3. Eintragung

    Sobald Ihre Marke erfolgreich eingetragen wurde, werden wir Sie erneut kontaktieren und Ihnen anschließend die Markenurkunde zusenden.

    Markenüberwachung

    Inhaber eingetragener Marken können bei Kollisionen mit neu registrierten Marken oder bei der unrechtmäßigen Verwendung ihres Markennamens Widerspruch einlegen.

    Die Eintragungsstelle prüft bei Neuanmeldungen nur, ob absolute Eintragungshindernisse vorliegen. Eine Markenrechtskollision gehört zu den relativen Schutzhindernissen. Für die Prüfung der relativen Schutzhindernisse und der Wahrung von Markenrechten sind Markeninhaber selbst verantwortlich. Deshalb empfiehlt sich eine regelmäßige Recherche in Markenregistern und bei Neueintragungen auf dem freien Markt.

    Am besten widerspricht man der Verwendung einer Marke, die die eigenen Markenrechte tangiert, bereits während der dreimonatigen Einspruchsfrist nach der Markenanmeldung. Nach Ablauf der Frist steigen der Aufwand und vor allem die Kosten enorm, denn dann muss das eigene Markenrecht in einem aufwändigen Gerichtsverfahren verteidigt werden.

    Sie können diesen Service bequem zur Markenanmeldung hinzu buchen. Dabei prüft unsere Kanzlei jedes Quartal Neuanmeldungen, Veröffentlichungen und Domains anderer Marken.
    Sollte eine Markenrechtsverletzung vorliegen, können wir umgehend rechtlich dagegen vorgehen und die Exklusivität Ihrer Marke wahren.